Sehr geehrte PatientInnen!
BITTE BEACHTEN SIE DIE MASKENPFLICHT AM HAUSEINGANG DIE BEREITS IM LIFT BEGINNT.
HABEN SIE KEINE MASKE, RUFEN SIE BITTE UNSERE PRAXIS TELEFON +43 512 580019 AN,
WIR HOLEN SIE AM EINGANG VOR DEM LIFT AB, BITTE BETRETEN SIE OHNE MASKE NICHT DEN LIFT.
Unsere Ordinationszeiten sind:
Montag bis Donnerstag von 08:00 - 12:30 Uhr
Montag & Mittwoch Nachmittagsordination von 16:30 - 18:30 Uhr
Freitag von 08:00 - 13:00 Uhr
Eine telefonische Terminvereinbarung unter +43 512 580019 auch für die Nachmittagsordination ist zwingend erforderlich!
Um Infektionen zu vermeiden haben wir die Ordinationszeiten gestaffelt vorgesehen:
08:00 - 11:00 Uhr: PatientInnen OHNE Infektionszeichen (Beschwerden) wie Kopfschmerzen, Halsschmerzen, Muskelschmerzen, Durchfall, Bauchschmerzen, Fieber
11:00 - 12:30 Uhr: PatientInnen MIT Infektionszeichen (Beschwerden) wie Kopfschmerzen, Halsschmerzen, Muskelschmerzen, Durchfall, Bauchschmerzen, Fieber
Fühlen Sie sich krank und hatten Sie Kontakt zu einer auf CoVID 19 getesteten Person, oder wenn Sie aus einem anderen Land eingereist sind: KOMMEN SIE NICHT IN DIE PRAXIS, RUFEN SIE UNSERE PRAXIS TELEFON +43 512 580019 an.
Die weitere Vorgangsweise werden wir telefonisch besprechen.
CoVid 19 Abstrich Abnahme:
Sehr geehrte Patienten: die Abnahme und Befundung eines CoVid 19 Abstriches nach Rückkehr aus Staaten mit Reisewarnung des Österreichischen Außenministeriums bedeutet für SIE Quarantäne zwischen 10 bis 14 Tagen, und/oder den Nachweis eines negativen CoVid 19 Nasen-Rachenabstriches.
Diese Abstriche werden nicht von den Krankenkassen bezahlt. Sie müssen die Abstrich Abnahme und Befundung daher selbst bezahlen und sich an ein entsprechend akkreditiertes Labor wenden, wie zum Beispiel das Labor Dr. Philadelphy, oder das Institut für Hygiene- Virologie, Labor Dr. Möst, oder Andere……
Gleiches gilt für CoVId 19 Nasen Rachenabstriche auf Anforderung Ihres Arbeitgebers. Dabei werden Sie sich über die Bezahlung mit Ihrem Arbeitgeber einigen müssen.
Wenn Patienten krank zu mir kommen und ich den fachlich begründeten Verdacht auf eine CoVId19 Infektion habe, werde ich diese Patienten über die Hotline 1450 bzw. deren Webseite einmelden. Eine/e MitarbeiterIn der Hotline wird sich dann wegen des weiteren Prozedere an Sie wenden.
Bitte beachten Sie, dass Krankmeldungen im Zusammenhang mit einer CoVid 19 Infektion un angeordneter Quarantäne, von den Krankenkassen nicht akzeptiert werden.
Ich möchte Sie nochmals darauf hinweisen, dass in der Brixnerstrasse 3 bereits im Aufzug am Weg in unsere Praxis im 4. Stock die Maskenpflicht für den Gesundheitsbereich gültig ist.